Ehrenamtspauschale für 2017

Auch für 2017 wird die Stadt Dresden wieder für ungebundene Helfer die Ehrenamtspauschale beantragen. Von 15.08. bis 30.09.2016 können ehrenamtlich Aktive, die mindestens 20 Stunden pro Monat ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätig sind und diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Vereins, einer Kirchengemeinde oder eines Wohlfahrtsverbandes ausüben, die Aufwandsentschädigung beantragen.

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