Ehrenamtspauschale für 2017

Auch für 2017 wird die Stadt Dresden wieder für ungebundene Helfer die Ehrenamtspauschale beantragen. Von 15.08. bis 30.09.2016 können ehrenamtlich Aktive, die mindestens 20 Stunden pro Monat ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätig sind und diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Vereins, einer Kirchengemeinde oder eines Wohlfahrtsverbandes ausüben, die Aufwandsentschädigung beantragen.

Auch für 2017 wird die Stadt Dresden wieder für ungebundene Helfer die Ehrenamtspauschale beantragen. Die Landeshauptstadt muss die Anträge bereits bis 31.10.2016 einreichen. Von 15.08. bis 30.09.2016 können ehrenamtlich Aktive, die mindestens 20 Stunden pro Monat ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätig sind und diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Vereins, einer Kirchengemeinde oder eines Wohlfahrtsverbandes ausüben, die Aufwandsentschädigung beantragen. Sie beträgt bis zu 40 Euro pro Monat. Der genaue Betrag ist von der Höhe der Gesamtzuwendung des Freistaates Sachsen an die Stadt Dresden abhängig. Das Antragsformular finden Sie ab 15.08.2016 unter http://www.dresden.de/asyl

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