Ausschreibung: Anstellungsträgerschaft für Projektstellen im Programm „Weltoffen, Solidarisch, Dialogisch“

1. Das Programm „Weltoffen, Solidarisch, Dialogisch (WSD)“

Es werden fünfzehn Fachstellen bei entwicklungspolitisch und zivilgesellschaftlich aktiven Vereinen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eingerichtet. Sie sollen bei unterschiedlichen Zielgruppen, auch solchen, die bislang für entwicklungspolitische Themen wenig erreicht wurden, entwicklungspolitische Dialogbereitschaft, Weltoffenheit und Solidarität stärken. Das WSD-Programm bezieht sich inhaltlich auf die 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedete Agenda 2030 und die siebzehn nachhaltigen Entwicklungsziele.

2. Wirkungen des Programms

  • Auf Basis der Inhalte der Agenda 2030/der siebzehn Entwicklungsziele werden verschiedene Zielgruppen in primär ländlichen und kleinstädtischen Regionen in Ostdeutschland zu Weltoffenheit befördernden Themen entwicklungspolitisch angesprochen und sensibilisiert.
  • Zielgruppen handeln im Sinne der Agenda 2030 auf lokaler Ebene und mit globaler Perspektive solidarischer.
  • WSD-geförderte Vereine/Fachstellen etablieren und präsentieren auf lokaler Ebene vielfältige und wirksame Beispiele und Formate eines Dialoges über eine nachhaltige Eine-Welt-Gesellschaft, die angenommen werden

In ihren Anträgen sollen sich interessierte Vereine auf diese Programmwirkungen beziehen und darlegen, was ihre Beiträge zur Realisierung der der Programmwirkungen sind. Im Rahmen eines gemeinsamen Planungsworkshops im ersten Quartal 2022 in Berlin werden die hierfür notwendigen Leistungen der einzelnen Fachstellen gemeinsam erarbeitet und verbindlich festgelegt.

3. Fördermodalitäten

Eine Projektstelle umfasst mindestens 75% einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle im Gesamtumfang von 48 T€ (AG-Brutto) und Sachausgaben von 4.000 € für Fahrtkosten, Unterkunft/Verpflegung sowie sonstige Ausgaben, die im Zusammenhang mit der geförderten Personalstelle stehen. Pro Verein kann eine Stelle beantragt werden.

Die Finanzierung der Stiftung wird als Anteilsfinanzierung in Höhe von 75% der Projektausgaben gewährt. Der geförderte Verein erhält für die Anstellung einer entsprechenden Fachkraft (mindestens 30 Std./Woche) dementsprechend einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von 36.000 € pro Jahr. Die Vergütung sollte sich am TVöD oder TV-L des Bundeslandes orientieren. Der Zuschuss zu den Sachausgaben beträgt 3.000,00 €.

Der Verein sorgt für eine weitere Kofinanzierung (Eigenmittel, Drittmittel, jedoch keine weiteren Mittel von Engagement Global/BMZ-Mittel) in Höhe von mindestens 13.000,00 € pro Jahr.

4. Antragstellung

Antragsberechtigt sind eingetragene gemeinnützige Vereine aus Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.

Die Förderung kann – vorbehaltlich der Zuwendung des BMZ/Engagement Global gGmbH an die Stiftung Nord-Süd-Brücken – frühestens ab 01.01.2022 beginnen und endet spätestens am 31.12.2024.

Der Antrag ist bis zum 29. November 2021 – elektronisch und postalisch – zu schicken an:
Stiftung Nord-Süd-Brücken, Greifswalder Straße 33a, 10405 Berlin,
info@nord-sued-bruecken.de

Die Auswahl der Träger erfolgt am 13. Dezember 2021.

Weitere Informationen und Kontakt:

Informationsseite zum WSD-Programm und weitere Informationen zur Ausschreibung sowie dem Antragsformular
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Straße 33a
10405 Berlin
Tel.: 030 42 85 13 85 (tel)
https://nord-sued-bruecken.de/

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