Lehrer*innen aufgepasst: Qualitätsbudget für sächsische Schulen kann auch für BNE-Angebote genutzt werden

Seit 2019 steht den Schulen in Sachsen ein eigenes Budget für die Schulentwicklung zur Verfügung: das sogenannte Qualitätsbudget. Es löst das bisherige Budget für die schulinterne Lehrerfortbildung (SCHILF) ab und kann für zusätzliche Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Personal, Organisation und Unterricht eingesetzt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Lehrkräfte.

Konnten früher ausschließlich Fortbildungen der Lehrkräfte darüber finanziert werden, kann das Budget heute für sämtliche Maßnahmen der Qualitätsentwicklung an Schulen (darunter fallen Organisationsentwicklung, Unterrichtsentwicklung und Personalentwicklung) einschließlich der Lehrerfortbildungen (als eine Form der Personalentwicklung) genutzt werden. Entscheidend ist, dass das pädagogische Personal im Fokus der Maßnahme steht. Schülerinnen und Schüler sowie Eltern können aber bei Schulentwicklungsprozessen mit eingebunden werden.

Schulen können mit ihrem Qualitätsbudget – nach eigenständiger Prüfung der Qualität und Passfähigkeit – auch Bildungsangebote aus dem BNE-Portal finanzieren. Sie können die Mittel beispielsweise für die Finanzierung externer Fortbildungsleistungen bzw. Fortbildungsreisen oder Online-Module nutzen. Auch können sie damit didaktische und pädagogische Beratungsleistungen zu Bildung für nachhaltige Entwicklung von außerschulischen Anbietern einkaufen, um entsprechende Schulentwicklungsprozesse zum Lehren und Lernen zu gestalten und Konzepte für Bildung für nachhaltige Entwicklung in Unterricht und Schulleben umzusetzen.

Weiterhin weist das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) auf das Informationsportal „Schulische Qualitätsentwicklung“ hinweisen, welches Lehrkräfte mit ihrem Schulportal-Login oder auch direkt aus dem Schulportal erreichen. Dort finden sich beispielhaft mögliche externe Unterstützer, die mit den Mitteln des Qualitätsbudgets gebunden werden können.

Achtung: Bei Beauftragung externer Leistungen sind die vergaberechtlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere die Pflicht zur Einholung von drei Angeboten bei einem Leistungswert >500 Euro, sofern das zwingende Alleinstellungsmerkmal eines einzelnen Angebots nicht nachvollziehbar begründet werden kann. Für Fortbildungen der staatlichen Lehrerfortbildung, sogenannte Katalogfortbildungen, die über die Titelgruppe 70 finanziert werden, ist eine Finanzierung über das Qualitätsbudget nicht vorgesehen.

Zum Hintergrund: Das Qualitätsbudget erhält jede Schule zur eigenverantwortlichen Verwendung. Es berechnet sich nach der Formel: 200 Euro Grundbetrag pro Schule + 80 Euro pro Kopf des Lehrkräfte-Stammpersonals, der Studienreferendar*innen, der pädagogischen Fachkräfte, der Schulverwaltungsassistent*innen, der Schulassistent*innen sowie der Sprach- und Integrationsmittler*innen. Das Budget wird zum Anfang des Kalenderjahres über das Schulportal der Schulleitung zugewiesen und steht für das jeweilige Kalenderjahr zur Verfügung. Die Abrechnung der Verwendungen erfolgt jeweils vor Kassenschluss am Jahressende über das Landesamt für Schule und Bildung. Für Rückfragen hierzu steht Schulen ihr örtlich zuständiges Referat 31 (Unterstützungssysteme) zur Seite.

Alle wichtigen Informationen zum Qualitätsbudget finden Sie hier: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2019/02/04/schulentwicklung-schulen-bekommen-qualitaetsbudget/.

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