ausschreibung zum innovationspreis weiterbildung des freistaates sachsen 2023

Der Freistaat Sachsen vergibt im Jahr 2023 zum 22. Mal einen Preis für beispielhafte Innovationen in der allgemeinen, beruflichen, wissenschaftlichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Grundlage der Preisauslobung ist das Weiterbildungsgesetz in Verbindung mit der Weiterbildungsförderungsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.

Ziel
Mit der Auszeichnung erfahren herausragende konkrete Ideen oder Projekte zur Weiterbildung im Freistaat Sachsen eine öffentliche Anerkennung und Verbreitung. Das innovative Konzept, beispielsweise zu den aktuellen oder zukünftigen großen Herausforderungen in Sachsen, soll sich deutlich von guter Praxis unterscheiden und Transferpotential aufweisen, um die weitere Entwicklung der sächsischen Weiterbildung als ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil des Bildungswesens positiv zu beeinflussen. Dazu ist der Preis insgesamt mit bis zu 40.000 Euro dotiert. Das Preisgeld soll für Weiterbildungsprojekte in Sachsen verwendet werden.
Die Weiterbildungsangebote können sich dabei beispielsweise in folgenden Bereichen bewegen:

  •     Naturwissenschaft und Ökologie
  •     Politik und Weltanschauung
  •     Medien und Technik
  •     Beruf und Arbeitswelt
  •     Kultur und Interkulturalität
  •     Soziales und Gesundheit

Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle im Freistaat Sachsen ansässigen und in der Weiterbildung tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die durch ihre Einrichtungen Veranstaltungen der Weiterbildung in eigener Verantwortung organisieren, öffentlich anbieten und durchführen. Pro Träger dürfen bis zu zwei Projekte eingereicht werden, wobei nur eines davon prämiert werden kann.

Verfahren
Bewerbungen sind bis zum 24. April 2023 (Ausschlussfrist) digital im pdf-Format einzureichen bei:
innovationspreis@lasub.smk.sachsen.de, Landesamt für Schule und Bildung, Standort Radebeul, Referat 73, Dresdner Straße 78c, 01445 Radebeul.

Die formal zulässigen Bewerbungen werden durch eine vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus auf Empfehlung des Landesbeirates für Erwachsenenbildung berufene Jury bewertet.

Auf Empfehlung der eingesetzten Jury erfolgt die abschließende Entscheidung über die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus.

Beratung zur Bewerbung
Es besteht die Möglichkeit der Beratung im Landesamt für Schule und Bildung, Standort Radebeul (Telefon 0351 8439-852).

Weitere Informationen zum Innovationspreis und zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

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