Fördermöglichkeiten für bne maßnhamen in 2023 beantragen

Die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) gewährt 2023 finanzielle Mittel zur Unterstützung der Umweltbildung in Sachsen aus dem von den Abgeordneten noch zu beschließenden Haushalt des Freistaates Sachsen.
Unterstützt werden Maßnahmen der Umweltbildung von freien Trägern, kleinen Verbänden und Vereinen, die sonst kaum Möglichkeiten haben, Fördermittel oder finanzielle Unterstützung aus anderen Programmen zu erhalten.

Die Unterstützung der Umweltbildung dient folgenden Zielen:
1. Die unterstützten freien Träger, Vereine und Verbände helfen der LaNU im Rahmen von Kooperationen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags.
2. Die Unterstützung sichert und steigert die Qualität in der Umweltbildung in Sachsen und motiviert zur inführung eines Qualitätsmanagementsystems in der jeweiligen Umweltbildungseinrichtung.
3. Die Unterstützung hilft, eine Kontinuität von Umweltbildungsangeboten in der Fläche und eine
Verstetigung der Personalressourcen in den Umweltbildungseinrichtungen zu erreichen.

Unter Umweltbildung wird im Sinne des Bundesweiten Arbeitskreises der staatlich getragenen Bildungsstätten im Natur und Umweltschutz (BANU) folgendes verstanden: „Vermittlung von Informationen, Methoden und Werten um den handelnden und verantwortlichen Menschen zur Auseinandersetzung mit den Folgen seines Tuns in der natürlichen gebauten und der sozialen Umwelt zu befähigen und zu umweltgerechtem Handeln als Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung zu bewegen.“ Umweltbildung ist Bestandteil der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Die Mittel zur Unterstützung der Umweltbildung in Sachsen werden auf Basis von Kooperationsvereinbarungen ausgereicht. Für die finanzielle Unterstützung ist eine schriftliche Interessenbekundung bis zum 30.11.2022 für die geplante Maßnahme oder das geplante Projekt im Jahr 2023 bei der LaNU einzureichen. Interessenbekundungen, die nach dieser Frist bei der LaNU eingehen, können nur bei Verfügbarkeit von Mitteln berücksichtigt werden.

Hier geht es zur Ausschreibung und den Unterlagen.

Interessensbekundungen müssen sich auf Umweltbildungsmaßnahmen, die im Jahr 2023 vollständig umgesetzt werden können, beziehen. Die Unterstützung wird auf Basis einer Kooperationsvereinbarung ausgereicht, diese wird nach getroffener Auswahlentscheidung und vorliegendem Haushaltsbeschluss des Freistaates Sachsen zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung nach Abgabe einer Interessenbekundung.
Für die Interessenbekundung ist das beigefügte Formular zu verwenden. Dieses ist unterschrieben bis 30.11.2022 vorzugsweise per Mail oder ausnahmsweise per Post mit Betreff „Unterstützung der Umweltbildung in Sachsen“ an folgende Adresse zu senden:
Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt
Akademie
Riesaer Straße 7
01129 Dresden
Poststelle.adl@lanu.sachsen.de
Für Fragen stehen Ihnen Frau Simona Kahle (0351/ 81416-613, simona.kahle@lanu.sachsen.de) und Frau Barbara Heidrich (0351/81416-604, barbara.heidrich@lanu.sachsen.de) zur Verfügung.

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