Gute Neuigkeiten für Schulen in Sachsen: Die Verwendungsbestimmungen für das Qualitätsbudget sind 2021 erweitert worden und umfassen mittlerweile auch die Bereiche Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), Politische Bildung, Medienbildung und Gesundheitsförderung/Prävention. Darüber hinaus müssen Veranstaltungen, die über das Qualitätsbudget finanziert werden sollen, nicht mehr ausschließlich lehrerzentriert sein, sondern können auch für rein schülerbezogene Veranstaltungen genutzt werden. Damit wird auch der Whole Institution Approach – die Entwicklung der Schule und ihrer Schulkultur inklusive ihren außerschulischen Kooperationen als Ganzes – innerhalb der sächsischen Schullandschaft gestärkt.
Zivilgesellschaftliche Anbieter*innen entsprechender Angebote sind hingegen eingeladen, diese auf die Anforderungen des Qualitätsbudgets hin zu schärfen und Schulen, Schulleitungsteams und Lehrkräfte in Finanzierungsfragen aktiv auf das Qualitätsbudget hinzuweisen.
Weitere Infos zum Qualitätsbudget finden Sie unter anderem hier auf dem Portal sowie auf dem Blog des Sächsischen Ministeriums für Kultus (SMK).