Die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) unterstützt auch 2021 Lernangebote aus dem Bereich der Umweltbildung als Beitrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung in Kooperation mit Umweltbildner*innen, Naturschutzstationen und ehrenamtlichen Naturschutzhelfer*innen. Die Kooperation und damit verbundene finanzielle Unterstützung ist im Kontext der Aufgaben der LaNU als Umsetzung wesentlicher Teile der Umweltbildung im Freistaat Sachsen zu sehen.
Lernangebote können in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der jeweiligen Schule mit dem Ziel der Vermittlung von Umweltbildungs- und Naturschutzthemen durch qualifizierte Personen umgesetzt und durch die LaNU finanziert werden. Die LaNU ist in diesem Fall der Träger. Der/ die durchführende Umweltbildner*in erhält eine Honorarvereinbarung zur Erstattung der Aufwendungen und Auslagen entsprechend der geltenden Entgelt- und Honorarordnung (EHO) der LaNU.
Die Lernangebote sollen in Ergänzung bzw. Umsetzung von Lehrplanstoffen, Lernzeitaufgaben oder Ganztagsangeboten Natur- und Umweltschutzthemen an Schüler*nnen vermitteln. Die Themenauswahl obliegt in Abstimmung mit der LaNU der Schule und dem/der Umweltbildner*in.
Als Umweltbildner*nnen können Personen mit einer der folgenden Qualifikationen in Frage kommen:
- zertifizierte Waldpädagog*innen
- interkulturelle Naturführer*innen (Fortbildung LaNU)
- bestellte Naturschutzhelfer*innen
- zertifizierte Natur- und Landschaftsführer*innen
- erfahrene Umweltbildner*innen (min. 3 Teilnahmenachweise über umweltpädagogische Forbildungen, LaNU oder vergleichbar)
- freiberuflich tätige Umweltpädagog*innen
- Anbieter*innen auf dem Sächsischen BNE-Portal
Voraussetzung für die finanzielle Förderung gemeinsamer Lernangebote ist, dass die Umweltbildner*innen in Sachsen wohnen und die unterstützende Schule ebenfalls in Sachsen liegt.
Wer Interesse an der Umsetzung hat, stimmt dies bitte im Vorfeld mit der jeweiligen Schule ab und schickt eine entsprechende Interessenbekundung per E-Mail an die LaNU (poststelle.adl@lanu.sachsen.de). Anträge sollten mit mindestens 3 Wochen Vorlaufzeit (in den Ferien ggf. länger) zur eigentlichen Veranstaltung eingereicht werden. Das Konzept sowie die Vorlage für eine Interessenbekundung sind unter diesem Link zu finden.
Fragen zur Finanzierung der Lernangebote beantwortet Frau Simona Kahle (simona.kahle@lanu.sachsen.de) vorzugsweise per E-Mail.