Der Freistaat Sachsen vergibt im Jahr 2026 zum 25. Mal einen Preis für beispielhafte Innovationen in der allgemeinen, beruflichen, wissenschaftlichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Grundlage der Preisauslobung ist das Weiterbildungsgesetz in Verbindung mit der Weiterbildungsförderungsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.
Ziel
Mit der Auszeichnung erfahren herausragende konkrete Ideen oder Projekte zur Weiterbildung im Freistaat Sachsen eine öffentliche Anerkennung und Verbreitung. Das innovative Konzept, beispielsweise zu den aktuellen oder zukünftigen großen Herausforderungen in Sachsen, muss sich deutlich von guter Praxis unterscheiden. Darüber hinaus soll es Transferpotential aufweisen, um die weitere Entwicklung der sächsischen Weiterbildung als ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil des Bildungswesens positiv zu beeinflussen.
Dazu ist der Preis insgesamt mit bis zu 40 000 Euro dotiert. Das Preisgeld soll für Weiterbildungsprojekte in Sachsen verwendet werden.
Die Weiterbildungsangebote können sich dabei beispielsweise in folgenden Bereichen bewegen:
– Naturwissenschaft und Ökologie
– Politik und Weltanschauung
– Medien und Technik
– Beruf und Arbeitswelt
– Kultur und Interkulturalität
– Soziales und Gesundheit
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle im Freistaat Sachsen ansässigen und in der Weiterbildung tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die durch ihre Einrichtungen Veranstaltungen der Weiterbildung in eigener Verantwortung organisieren, öffentlich anbieten und durchführen. Pro Träger dürfen bis zu zwei Projekte eingereicht werden, wobei nur eines davon prämiert werden kann.
Inhalt der Bewerbungen
Die Bewerbungen haben Aussagen zu nachstehend genannten Punkten zu enthalten. Besondere Bedeutung kommt dem Innovationsgehalt zu, welcher in folgenden Bereichen liegen soll:
– Idee und Ziel
– Projektinhalt und Weiterbildungsansatz
– Herangehensweise
– Arbeitsformen und Methoden
– Organisationsstruktur und Kooperationen
Stellen Sie den Innovationsgehalt Ihres Projektes heraus!
Weiterhin werden Aussagen zu folgenden Punkten erwartet:
– ökologische Nachhaltigkeit
– Barrierefreiheit
– Qualitätssicherung
– Transferpotential
– Fortsetzbarkeit
– Finanzierung
Aus den Bewerbungsunterlagen muss der Rechtsstatus der sich Bewerbenden eindeutig hervorgehen. Von juristischen Personen des Privatrechts ist ein Nachweis über deren Gemeinnützigkeit einzureichen.

Beratung zur Bewerbung
Es besteht die Möglichkeit der Beratung im Landesamt für Schule und Bildung, Standort Radebeul (Telefon 0351 8439-852).
Verfahren
Bewerbungen sind bis zum 13. April 2026 (Ausschlussfrist) digital im pdf-Format einzureichen bei:
innovationspreis@lasub.smk.sachsen.de,
Landesamt für Schule und Bildung, Standort Radebeul,
Referat 73, Dresdner Straße 78c, 01445 Radebeul.
Die formal zulässigen Bewerbungen werden durch eine vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus auf Empfehlung des Landesbeirates für Erwachsenenbildung berufene Jury bewertet.
Auf Empfehlung der eingesetzten Jury erfolgt die abschließende Entscheidung über die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus.
Preisverleihung
Die Preisträger werden im Rahmen einer festlichen Veranstaltung voraussichtlich am 5. Oktober 2026 in Dresden bekannt gegeben. Alle Einsendenden werden dazu eingeladen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bewerbungsform
Es ist auf die korrekte Angabe der Kontaktdaten und Ansprechpartner zu achten. Die nachfolgenden Kriterien führen bei Nichteinhaltung zwingend zum Ausschluss der Bewerbung vom weiteren Verfahren:
Die Bewerbung ist in deutscher Sprache auf maximal 10 DIN-A4-Seiten (inklusive Anlagen, beispielsweise Deckblatt/Fotos/Grafiken), Schrift Arial, Schriftgröße mindestens 11 Punkt, Zeilenabstand mindestens 1,5 zu beschränken. Die Bewerberinnen und Bewerber stimmen einer Veröffentlichung ihrer eingereichten Projekte durch Dritte zu.