Dritter Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“

Die Förderrichtlinie AnpaSo setzt gezielte Anreize für die Anpassung sozialer Einrichtungen an die Folgen der Klimaerhitzung. Dafür werden innovative Modellvorhaben mit Vorbildcharakter gefördert, die notwendige Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor systematisch und ganzheitlich umsetzen.

Die Förderung richtet sich an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften, die vulnerable Personengruppen betreuen und die bereits von den Auswirkungen der Klimaerhitzung betroffen sind. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von den negativen Auswirkungen der Klimaerhitzung betroffen sind bzw. sein werden (in sogenannten klimatischen Hotspots).

Im Einklang mit den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wird mit der Förderrichtlinie ein besonderer Fokus auf solche Maßnahmen zur Klimaanpassung gelegt, die auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser oder der Verbesserung der Luftqualität dienen. Derartige naturbasierte Lösungen, wie etwa Gründächer, Bepflanzungen, Entsiegelungen oder die Anlage von Wasserflächen tragen sowohl zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimaerhitzung als auch zum natürlichen Klimaschutz bei.

Um Anreize zur Transformation zu setzen, ist auch die Nutzung bestehender Netzwerke für eine Förderung von Bedeutung. Die geförderten Einrichtungen sollen ihre Modellvorhaben möglichst überregional bekannt und sichtbar machen und so weitere Einrichtungen zur Nachahmung anregen. In diesem Förderfenster können Anträge in den folgenden Förderschwerpunkten gestellt werden:

Förderschwerpunkt (FSP) 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise.

Förderschwerpunkt (FSP) 2.1: Umsetzung von Maßnahmen auf der Grundlage von Konzepten, die den Anforderungen aus FSP 1 entsprechen.

Förderschwerpunkt (FSP) 2.2: Umsetzung als Fortführungsmaßnahme auf der Grundlage einer Förderung im Rahmen des FSP 1 „Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel“ der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen in der Fassung vom 20.10.2020 (BAnz AT 21.12.2020 B4).

Ihre Förderanträge können Sie vom 1. Oktober 2024 bis einschließlich zum 15. Dezember 2024 einreichen. Ausführliche Informationen sowie Unterlagen zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft.

Beratungen zu Fördervoraussetzungen, Förderkonditionen sowie zum Antragsverfahren werden per E-Mail unter anpaso@z-u-g.org oder telefonisch über die Beratungshotline 030 726 18 0605 angeboten.

Anlässlich der Öffnung des Förderfensters findet am 1. Oktober 2024 eine digitale Auftaktveranstaltung für Antragstellende und Interessierte statt. Zudem werden zwei digitale Informationsveranstaltungen zur Antragstellung im 3. Förderfenster am 17. Oktober 2024 und am 19. November 2024 angeboten.

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