Liebe Akteure der Entwicklungszusammenarbeit,
Am letzten Dienstag vor den Sommerferien tauschen tausende junge Menschen in Sachsen die Schulbank gegen einen Arbeitsplatz. Mit dem erarbeiteten Lohn werden soziale Projekte in der Welt unterstützt.
Akteure der Entwicklungszusammenarbeit sind eingeladen, einen Antrag für eine Förderung einzureichen.
Es können Projekte der partnerschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit bis zu 120.000 € gefördert werden. Alle wichtigen Informationen zum Förderablauf und Antragstellung finden Sie auf unserer Webseite.
Frist der Antragstellung ist der 19.01.2025.
Online-Informationsveranstaltung zum Projektantrag
In Vorbereitung auf einen Projektantrag im Programm „genialsozial – global“ bieten wir bis zur Antragsfrist zwei Informationsveranstaltungen zum Thema Antragstellung an. Innerhalb von 60 Minuten stellen wir genialsozial, das Auswahlverfahren und die Antragsstellung vor.
Die Informationsveranstaltungen finden zu folgenden Tagen online statt:
- Di 12.11.2024 17:00 Uhr
- Di 10.12.2024 17:00 Uhr
Der gesamte Prozess wird inhaltlich durch das Entwicklungspolitische Netzwerk Sachsen e.V. begleitet. Gern können Sie sich auch durch das ENS unter (03 51) 4 92 33 64 beraten lassen. Für alle weiteren Fragen oder Unterstützung bei der Antragstellung steht Ihnen das Team von „genialsozial“ gerne zur Seite.
Bereits geförderte Organisationen, sind weiterhin antragsberechtigt, sofern bestehende Förderungen durch die Sächsische Jugendstiftung bis zum Antragsfristende erfolgreich abgerechnet sind.
Ansprechpartner:
Florian Sievert
Telefon: 0351-3237190-16
E-Mail: info@genialsozial.de