Die Stiftung Nord-Süd-Brücken vergibt 2021 zum fünften Mal den Kathrin-Buhl-Preis für entwicklungspolitische Projekte an gemeinnützige Vereine. Es können Projekte eingereicht werden, in denen die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe der Menschen eine herausragende konzeptionelle Rolle spielen. Dies können sowohl Projekte der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit sein wie auch Projekte von Partnerorganisationen im Globalen Süden. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Das Preisgeld kann von dem Verein frei für die eigene Arbeit eingesetzt werden.
Die Bewerbungen sind bis zum 15. September 2021 einzureichen.
Die kompletten Ausschreibungsunterlagen finden sich hier: http://www.nord-sued-bruecken.de/aktuelles/kb-preis.html
Kriterien des Kathrin-Buhl-Preises für entwicklungspolitische Projekte
Auf den Kathrin-Buhl-Preis für entwicklungspolitische Projekte können sich Vereine bewerben, deren abgeschlossenes Projekt der Inlands- oder EZ-Arbeit mindestens einen der drei folgenden inhaltlichen Aspekte „herausragend“ bearbeitet hat:
• Das Projekt stärkt beteiligte Menschen, die ihr Recht auf Selbstbestimmung, Zugang zu Ressourcen und politische Teilhabe gegenüber Staat, Wirtschaft, Institutionen und Öffentlichkeit durchsetzen.
• Das Projekt trägt dazu bei, Hierarchien und Machtgefälle in der Gesellschaft abzubauen: zwischen gesellschaftlichen Gruppen und/oder zwischen Männern und Frauen.
• Das Projekt stärkt soziale Bewegungen und/oder Akteure der Zivilgesellschaft.
Darüber hinaus wird bei der Auswahl positiv bewertet,
• wenn das Projekt die oben genannten inhaltlichen Aspekte kreativ und überzeugend mit entsprechenden Instrumenten, Methoden oder Kommunikation umsetzt;
• wenn im Projekt Nachhaltigkeit als eine dauerhafte positive Veränderung für die Zielgruppe angelegt ist.
Teilnahmebedingungen
Bewerben können sich eingetragene gemeinnützige Vereine, die in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen gegründet wurden und dort ununterbrochen ihren tatsächlichen Vereinssitz haben.
Eingereicht werden können nur abgeschlossene Projekte der entwicklungspolitischen Inlandsarbeit oder Projekte, die Partner in Ländern unterstützen, die auf der DAC-Liste stehen. Das Projekt muss nicht von der Stiftung Nord-Süd-Brücken gefördert worden sein. Allerdings soll es in jedem Fall den entwicklungspolitischen Ansätzen der Stiftung entsprechen.
Jeder Verein darf nur ein abgeschlossenes Projekt pro Ausschreibung einreichen.
Bewerbungsfrist & Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung eines Vereins muss bis zum 15.09.2021 postalisch (Poststempel des Tages) und elektronisch in der Geschäftsstelle der Stiftung Nord-Süd-Brücken eingehen.
Die Bewerbung enthält
• den aktuellen Freistellungsbescheid vom Finanzamt, die Satzung sowie den aktuellen Vereinsregisterauszug, sofern diese Unterlagen der Stiftung nicht schon vorliegen,
• die 2- bis maximal 3-seitige formlose Begründung der Bewerbung mit Bezug auf die genannten Kriterien,
• die Kopie eines Sachberichtes des abgeschlossenen Projektes inklusive eines Ausgaben- und Einnahmenplans,
• optional: audio-visuelle Medien, die den besonderen Charakter des Projektes in Bezug auf die Bewerbung hervorheben.
Auswahl & Verleihung des Kathrin-Buhl-Preises für entwicklungspolitische Projekte
Die Bewerbungen werden einer Jury vorgelegt. Die Jury besteht aus je einem gewählten Mitglied des Stiftungsrates und des Vorstandes, einer Mitarbeiter*in der Geschäftsstelle sowie aus zwei unabhängigen Expert*innen.
Alle Teilnehmenden werden zeitnah über die Entscheidung der Jury informiert und zu der Verleihung des Preises eingeladen, die im Dezember 2021 abends in Berlin – voraussichtlich in Präsenz – stattfinden wird.
Weitere Informationen
Falls Sie weitere Informationen zum Kathrin-Buhl-Preis für entwicklungspolitische Projekte benötigen, wenden Sie sich bitte an
Antje Bernhard oder Andreas Rosen (Tel.: 030 – 42 85 13 85).
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Stiftung Nord-Süd-Brücken, Greifswalder Straße 33a, 10405 Berlin, kb-preis@nord-sued-bruecken.de