Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

Seit 2011 fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit dem Programm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Gefördert werden lokale und kommunale Akteure, Vereine und mittelständische Betriebe sowie Bildungseinrichtungen in den drei folgenden Förderschwerpunkten:

  • Förderschwerpunkt 1: Anpassungskonzepte für Unternehmen (antragsberechtigt: Unternehmen; max. Zuwendung: 100.000 Euro)
  • Förderschwerpunkt 2: Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung (antragsberechtigt: Bildungseinrichtungen; max. Zuwendung: 200.000 Euro)
  • Förderschwerpunkt 3: Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen (antragsberechtigt: Vorhaben mit Teilnahme einer Kommune als Verbund- oder Kooperationspartner; max. Zuwendung: 300.000 Euro)

Einen Antrag auf Förderung können Bildungsträger wie zum Beispiel Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen, Unternehmen, Verbände, Vereine, Stiftungen und vergleichbare Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland stellen. 

Das Förderprogramm soll eine möglichst breite Wirkung entfalten. Im Mittelpunkt stehen dabei lokal und regional wirkende Vorhaben. Eine große Breitenwirkung wird darüber hinaus durch eine ausgewogene regionale Verteilung der Fördermittel angestrebt.

Aufgrund der Covid19-Pandemie wurde die Einreichungsfrist für das diesjährige Auswahlverfahren bis zum 30. November verlängert. Alle Infos zum Förderprogramm, zur Art der Förderung und zum Auswahlverfahren finden Sie hier.

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