Heilende Drogen –
Arzneipflanzen im Kontext von Volksmedizin und Phytopharmazie
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Gesundheit als einen „Zustand des völligen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens“. Diesem gedanklichen Ansatz folgt das Entwicklungsziel 3 der Vereinten Nationen „Gesundheit und Wohlergehen“.
Auch in Deutschland und in Dresden wird sozial Benachteiligten der Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Betreuung und Nachsorge von Krankheiten, die Inanspruchnahme von Kuren, die Nutzung von Sportangeboten und eine Ernährung mit hochwertigen Lebensmitteln oft verwehrt.
Zur Linderung von Husten, Magen- und Darmerkrankungen, Schmerzen, Verletzungen der Haut, bei nervösen Reizzuständen und vielen weiteren gesundheitlichen Einschränkungen ist die Anwendung von Arzneipflanzen – zumindest eine sonstige Behandlung begleitend – empfohlen. Als beispielsweise Tee, Tablette oder Salbe angewandt, tragen diese zur Heilung bei. Das Wissen über diese Pflanzen, die zusätzlich die Artenvielfalt vor unserer Haustür stabilisieren, ist bei vielen Dresdner:innen bzw. Bürger:innen verloren gegangen.
Das Bildungsmodul „Heilende Drogen“ vermittelt Grundlagen der Lehre über die Anwendung und die Wirkung dieser Pflanzen.
Sie wachsen auf Brachen und am Elberadweg, sind krautige Pflanzen, Sträucher und Bäume. Pflanzen, welche pharmazeutisch an- gewandte Wirkstoffe enthalten, begegnen uns auch in der sächsischen Landeshauptstadt als dauerhafter Bestandteil einer stark be-anspruchten und übernutzten Stadtnatur. Die angebotene Arzneipflanzenwanderung grenzt in der Volksmedizin genutzte Heilpflanzen von pflanzlichen Wirkstoffen zur Therapiebegleitung und von Phytopharmaka zur Dauermedikation physischer und psychischer Krankheiten ab. Die Exkursion verläuft von Dresdens Großem Garten zum Botanischen Garten der Technischen Universität Dresden.
Ort: Großer Garten Dresden – Karcherallee/Ecke Stübelallee an Klettergerüst
Datum: 29.07.2025 14.00 Uhr
Dauer: 2,5 Stunden
Kosten: 10,00 Euro pro Teilnehmer:in
Voraussetzung: Mobilität zum Laufen einer Strecke von ca. zwei Kilometer und Stehen beim Erklären sollte
gewährleistet sein