Liebe Engagierte,
welche Verpflichtungen erwachsen Organisationen der Demokratiearbeit als Empfänger_innen von Fördermitteln? Sind sie dazu verpflichtet, ein sogenanntes Neutralitätsgebot einzuhalten?
Zuletzt hat der Sächsische Rechnungshof eine sogenannte Neutralität der mit staatlichen Mitteln geförderten Zivilgesellschaft gefordert. Dies wurde bereits umgesetzt: in Förderrichtlinien taucht der Begriff der parteipolitischen Neutralität auf und stellt die sächsische Zivilgesellschaft vor Herausforderungen.
Im Auftrag mehrerer Stiftungen hat Prof. Dr. Hufen ein Rechtsgutachten erstellt, welches diese Sachverhalte juristisch prüft. Im Rahmen der digitalen TolSax Konkret wird Prof. Dr. Hufen das Gutachten vorstellen und Fragen beantworten. Es wird die Gelegenheit geben, das Gutachten zu diskutieren und in Gruppen Ableitungen für die eigene Arbeit zu treffen. Wir freuen uns auf den Austausch mit Euch!
Die Sprecher_innen des Netzwerks Tolerantes Sachsen